Das Transplantationsgesetz, das es in Deutschland seit 1997 gibt, regelt die Zulässigkeit von Organspenden. Drei Varianten sind dabei möglich: . . .
Zustimmungslösung Diese Regelung galt in Deutschland bis 2012. Heute gilt sie noch in fünf europäischen Ländern (abzüglich der Niederlande), wie der Schweiz, Dänemark oder Großbritannien. Sie sieht vor, dass wir zu Lebzeiten, z.B. durch einen Organspendeausweis, festlegen, ob wir einer Organentnahme nach unserem Tod zustimmen oder nicht. Dabei kann auch festgelegt werden, für welche Organe das Einverständnis gilt. Liegt keine Zustimmung vor, können Angehörige über die Entnahme entscheiden. .
Widerspruchslösung Die gilt seit Neuestem auch in Frankreich, darüber hinaus u.a. in Belgien, Finnland, Italien oder Spanien. Nach dieser Regelung ist jeder automatisch Organspender, wenn er zu Lebzeiten nicht ausdrücklich einer Entnahme widersprochen hat. Konkret sieht die Widerspruchsregelung vor, dass jeder Bürger über 18 Jahren darüber informiert wird, dass seine Organe nach seinem Tod für Organspenden entnommen werden können. Der Bürger hat dann zwei Wochen das Recht, dieser Regelung zu widersprechen oder sie auf bestimmt Organe einzugrenzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Entscheidung Angehörigen zu überlassen. .
Entscheidungslösung Deutschland ist seit 2012 das einzige europäische Land, dass diese Regelung gesetzlich vertritt. Jeder soll die eigene Bereitschaft zur Organspende auf der Grundlage von Informationen prüfen und schriftlich festhalten. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen als auch die Versicherungen stellen ihren Versicherten hierfür alle zwei Jahre einen Organspendeausweis zur Verfügung, verbunden mit der Aufforderung, die persönliche Entscheidung darüber schriftlich festzuhalten. Dabei kann die Entscheidung sowohl für oder gegen eine Organ- und Gewebespende getroffen werden oder ganz auf eine Entscheidung verzichtet werden. .
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeglicher Art gebrauchen
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
als gemeinnützig anerkannt
Bank: Sparkasse Hamburg-Buxtehude
IBAN: DE25 2075 0000 0090 4422 45
BIC: NOLADE21HAM
Kennwort: Organspende
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