Samstag, 20. Januar 2018
Dienstag, 16. Januar 2018
Der Spiegel aus Januar 2018
aus dem Spiegel ..
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeder Art gebrauchen.
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
als gemeinnützig anerkannt
Bank: Sparkasse Hamburg-Buxtehude
IBAN: DE25 2075 0000 0090 4422 45
BIC: NOLADE21HAM
Kennwort: Organspende
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeder Art gebrauchen.
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
als gemeinnützig anerkannt
Bank: Sparkasse Hamburg-Buxtehude
IBAN: DE25 2075 0000 0090 4422 45
BIC: NOLADE21HAM
Kennwort: Organspende
.. DAS sagt unsere Regierung ..
Bundesregierung 1
Neuregelung ..
Deutscher Bundestag
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeglicher Art gebrauchen
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
als gemeinnützig anerkannt
Bank: Sparkasse Hamburg-Buxtehude
IBAN: DE25 2075 0000 0090 4422 45
BIC: NOLADE21HAM
Kennwort: Organspende
Neuregelung ..
Deutscher Bundestag
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeglicher Art gebrauchen
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
als gemeinnützig anerkannt
Bank: Sparkasse Hamburg-Buxtehude
IBAN: DE25 2075 0000 0090 4422 45
BIC: NOLADE21HAM
Kennwort: Organspende
Organspende: Überzeugen, nicht überreden - Ärzte Zeitung Online
überzeugen ..
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeglicher Art gebrauchen
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
als gemeinnützig anerkannt
Bank: Sparkasse Hamburg-Buxtehude
IBAN: DE25 2075 0000 0090 4422 45
BIC: NOLADE21HAM
Kennwort: Organspende
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeglicher Art gebrauchen
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
als gemeinnützig anerkannt
Bank: Sparkasse Hamburg-Buxtehude
IBAN: DE25 2075 0000 0090 4422 45
BIC: NOLADE21HAM
Kennwort: Organspende
so weit ist es bei der Bundesregierung ..
Bundesregierung ..
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeglicher Art gebrauchen
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Mensch und Leben e.V.
als gemeinnützig anerkannt
Bank: Sparkasse Hamburg-Buxtehude
IBAN: DE25 2075 0000 0090 4422 45
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Mensch und Leben e.V.
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Kennwort: Organspende
Download Organspendeausweis
Download Organspendeausweis
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als gemeinnützig anerkannt
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Kennwort: Organspende
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeglicher Art gebrauchen
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
als gemeinnützig anerkannt
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Kennwort: Organspende
rechtliche Grundlagen ..
Grundlagen
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeglicher Art gebrauchen
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
als gemeinnützig anerkannt
Bank: Sparkasse Hamburg-Buxtehude
IBAN: DE25 2075 0000 0090 4422 45
BIC: NOLADE21HAM
Kennwort: Organspende
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeglicher Art gebrauchen
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
als gemeinnützig anerkannt
Bank: Sparkasse Hamburg-Buxtehude
IBAN: DE25 2075 0000 0090 4422 45
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Kennwort: Organspende
Montag, 15. Januar 2018
Aufruf ..
Es kann doch nicht sein, dass Menschen sterben, nur weil kein geeigneter Spender gerade Mal zur Hand ist.
Unsere Gesetze sind verkehrt!!!!
Andere Länder machen es uns vor.!!!
Helfen Sie mit, dass aus einer Entscheidungslösung,
eine Widerspruchslösung wird.
Ich habe seit 12 Jahren einen als gemeinnützig anerkannten Verein.
Mensch und Leben e.V.
Ich bin mit diesem Verein schon bekannt. Auch im Internet.
Zur Zeit der 1Euro-Jobber, hatte ich viele Mitarbeiter, die mich unterstützt und mir geholfen haben.
Leider habe ich keine Webseite, weil es sich keiner findet, der mir bei meiner Seite (mit einem CMS -Typo3- erstellt) helfen kann.
Wenn mir Hilfe angeboten wurde, dann kostet es viel Geld.
Deswegen habe ich jetzt einen Blog erstellt.
Kommentare, Einwände und Zusprüche sind willkommen.
Hilfsangebote und Unterstützung aller Art gesucht.
Wer sich von diesen Zeilen angesprochen fühlt, kann sich gerne bei mir melden.
Webseitenbauer ..
Blogschreiber ..
Ideengeber ..
.. also Menschen, die mich mit Ideen und tatkräftiger Hilfe unterstützen wollen.
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
als gemeinnützig anerkannt
Bank: Sparkasse Hamburg-Buxtehude
IBAN: DE25 2075 0000 0090 4422 45
BIC: NOLADE21HAM
Kennwort: Organspende
Ich habe seit 12 Jahren einen als gemeinnützig anerkannten Verein.
Mensch und Leben e.V.
Ich bin mit diesem Verein schon bekannt. Auch im Internet.
Zur Zeit der 1Euro-Jobber, hatte ich viele Mitarbeiter, die mich unterstützt und mir geholfen haben.
Leider habe ich keine Webseite, weil es sich keiner findet, der mir bei meiner Seite (mit einem CMS -Typo3- erstellt) helfen kann.
Wenn mir Hilfe angeboten wurde, dann kostet es viel Geld.
Deswegen habe ich jetzt einen Blog erstellt.
Kommentare, Einwände und Zusprüche sind willkommen.
Hilfsangebote und Unterstützung aller Art gesucht.
Wer sich von diesen Zeilen angesprochen fühlt, kann sich gerne bei mir melden.
Webseitenbauer ..
Blogschreiber ..
Ideengeber ..
.. also Menschen, die mich mit Ideen und tatkräftiger Hilfe unterstützen wollen.
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
als gemeinnützig anerkannt
Bank: Sparkasse Hamburg-Buxtehude
IBAN: DE25 2075 0000 0090 4422 45
BIC: NOLADE21HAM
Kennwort: Organspende
Spendemöglichkeiten ..
Wie ist die Gesetzeslage in Deutschland?
Das Transplantationsgesetz, das es in Deutschland seit 1997 gibt, regelt die Zulässigkeit von Organspenden. Drei Varianten sind dabei möglich: . . .
Zustimmungslösung Diese Regelung galt in Deutschland bis 2012. Heute gilt sie noch in fünf europäischen Ländern (abzüglich der Niederlande), wie der Schweiz, Dänemark oder Großbritannien. Sie sieht vor, dass wir zu Lebzeiten, z.B. durch einen Organspendeausweis, festlegen, ob wir einer Organentnahme nach unserem Tod zustimmen oder nicht. Dabei kann auch festgelegt werden, für welche Organe das Einverständnis gilt. Liegt keine Zustimmung vor, können Angehörige über die Entnahme entscheiden. .
Widerspruchslösung Die gilt seit Neuestem auch in Frankreich, darüber hinaus u.a. in Belgien, Finnland, Italien oder Spanien. Nach dieser Regelung ist jeder automatisch Organspender, wenn er zu Lebzeiten nicht ausdrücklich einer Entnahme widersprochen hat. Konkret sieht die Widerspruchsregelung vor, dass jeder Bürger über 18 Jahren darüber informiert wird, dass seine Organe nach seinem Tod für Organspenden entnommen werden können. Der Bürger hat dann zwei Wochen das Recht, dieser Regelung zu widersprechen oder sie auf bestimmt Organe einzugrenzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Entscheidung Angehörigen zu überlassen. .
Entscheidungslösung Deutschland ist seit 2012 das einzige europäische Land, dass diese Regelung gesetzlich vertritt. Jeder soll die eigene Bereitschaft zur Organspende auf der Grundlage von Informationen prüfen und schriftlich festhalten. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen als auch die Versicherungen stellen ihren Versicherten hierfür alle zwei Jahre einen Organspendeausweis zur Verfügung, verbunden mit der Aufforderung, die persönliche Entscheidung darüber schriftlich festzuhalten. Dabei kann die Entscheidung sowohl für oder gegen eine Organ- und Gewebespende getroffen werden oder ganz auf eine Entscheidung verzichtet werden. .
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Mensch und Leben e.V.
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Bank: Sparkasse Hamburg-Buxtehude
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Kennwort: Organspende
Das Transplantationsgesetz, das es in Deutschland seit 1997 gibt, regelt die Zulässigkeit von Organspenden. Drei Varianten sind dabei möglich: . . .
Zustimmungslösung Diese Regelung galt in Deutschland bis 2012. Heute gilt sie noch in fünf europäischen Ländern (abzüglich der Niederlande), wie der Schweiz, Dänemark oder Großbritannien. Sie sieht vor, dass wir zu Lebzeiten, z.B. durch einen Organspendeausweis, festlegen, ob wir einer Organentnahme nach unserem Tod zustimmen oder nicht. Dabei kann auch festgelegt werden, für welche Organe das Einverständnis gilt. Liegt keine Zustimmung vor, können Angehörige über die Entnahme entscheiden. .
Widerspruchslösung Die gilt seit Neuestem auch in Frankreich, darüber hinaus u.a. in Belgien, Finnland, Italien oder Spanien. Nach dieser Regelung ist jeder automatisch Organspender, wenn er zu Lebzeiten nicht ausdrücklich einer Entnahme widersprochen hat. Konkret sieht die Widerspruchsregelung vor, dass jeder Bürger über 18 Jahren darüber informiert wird, dass seine Organe nach seinem Tod für Organspenden entnommen werden können. Der Bürger hat dann zwei Wochen das Recht, dieser Regelung zu widersprechen oder sie auf bestimmt Organe einzugrenzen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Entscheidung Angehörigen zu überlassen. .
Entscheidungslösung Deutschland ist seit 2012 das einzige europäische Land, dass diese Regelung gesetzlich vertritt. Jeder soll die eigene Bereitschaft zur Organspende auf der Grundlage von Informationen prüfen und schriftlich festhalten. Die gesetzlichen und privaten Krankenkassen als auch die Versicherungen stellen ihren Versicherten hierfür alle zwei Jahre einen Organspendeausweis zur Verfügung, verbunden mit der Aufforderung, die persönliche Entscheidung darüber schriftlich festzuhalten. Dabei kann die Entscheidung sowohl für oder gegen eine Organ- und Gewebespende getroffen werden oder ganz auf eine Entscheidung verzichtet werden. .
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeglicher Art gebrauchen
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
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Kennwort: Organspende
aus Organspendeausweis eine Widerspruchlösung machen
Sehr viele Bundesbürger verfügen über einen Organspendeausweis.
So wie ich.
Wie vielen Menschen hilft dieser Ausweis?
Nicht alle Menschen führen so einen Ausweis mit sich.
Nicht alle haben ihn im Portemonnaie.
Dann geht das Nachgefrage los ...
... wenn überhaupt!!!
Helfen Sie mit, diese unsägliche Situation zu ändern.
Ich möchte eine Gesetzesänderung herbeiführen, die es Ärzten erlaubt,
Hirntoten Menschen Organe und Gliedmassen zu entnehmen, damit andere Menschen
ein gesunderes Leben führen können.
Es gibt genug Für und Wider. Ganz bestimmt.
Und jeder muss diese Frage für sich allein entscheiden.
Doch eine Frage ist ganz wichtig und steht ganz vorn:
Was wäre, wenn MIR so etwas passiert und ICH dringend ein fremdes Organ oder ein Gliedmaß brauche?
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeglicher Art gebrauchen
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IBAN: DE25 2075 0000 0090 4422 45
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Kennwort: Organspende
.. und bitte nicht vergessen: ich kann Hilfe jeglicher Art gebrauchen
Spendenmöglichkeit:
Mensch und Leben e.V.
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Kennwort: Organspende
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